Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Italien – Was Sie wissen sollten
- Fiona Ulrich
- 20. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Ein Haus in Italien zu kaufen ist für viele mehr als ein Lebenstraum – es ist eine Investition in Lebensqualität. Doch wer sich für den Immobilienkauf in Italien entscheidet, sollte neben dem eigentlichen Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten realistisch einplanen.
Diese zusätzlichen Ausgaben können – je nach Region, Immobilientyp und Nutzungsart – stark variieren. Besonders wichtig ist die Unterscheidung, ob es sich um einen Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz handelt, da hiervon vor allem die steuerlichen Bedingungen abhängen.
Was genau sind Kaufnebenkosten?
Unter Kaufnebenkosten versteht man alle Ausgaben, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis einer Immobilie anfallen. In Italien gehören dazu unter anderem:
Technische Gutachten vom "Geometra"
Immobilienagentur
Notarkosten
Übersetzungen Kaufvertrag usw.
Kauf-Steuern und Gebühren
Diese Posten machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten aus und sollten von Anfang an in der Budgetplanung berücksichtigt werden – vor allem bei einem geplanten Hauskauf in Italien.
Typische Kaufnebenkosten in Italien (Richtwerte)
Die folgende Übersicht basiert auf Erfahrungswerten aus der Praxis. Sie dient als grobe Orientierung, da sich die tatsächlichen Kosten je nach Fall unterscheiden können:
⚠️ Die genannten Beträge sind ungefähre Richtwerte und können je nach Immobilie, Standort und Dienstleister abweichen.
Leistung | Richtwert |
Technische Überprüfung (Geometra) | ca. € 1'500 |
Immobilienagentur | ca. 3% vom Kaufpreis |
Registrierung des Kaufangebots | ca. € 500 |
Notarkosten (Kaufvertrag) | ca. € 1'500 |
Notarkosten bei Finanzierung (Darlehen) | ca. € 1'500 |
Beglaubigte Übersetzung Kaufvertrag | ca. € 2'500 |
Kaufsteuern | (siehe unten Kaufsteuern und Steuerbeispiele) |
⚠️ Die genannten Beträge sind ungefähre Richtwerte und können je nach Immobilie, Standort und Dienstleister abweichen. Zuzüglich ist auf den jeweiligen Preisen oft noch die Mehrwertsteuer von 22%.

Kaufsteuern beim Hauskauf in Italien
Ein zentraler Bestandteil der Kaufnebenkosten sind die Steuern, die beim Immobilienerwerb anfallen. In Italien zählen dazu insbesondere:
Imposta di registro
Imposta ipotecaria
Imposta catastale
Die genaue Höhe dieser Abgaben hängt von mehreren Faktoren ab:
1. Nutzung der Immobilie: Erst- oder Zweitwohnsitz
Erstwohnsitz: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz (Residenza) offiziell in der Immobilie anmelden, gelten reduzierte Steuersätze.
Zweitwohnsitz: Wird die Immobilie z. B. als Ferienhaus genutzt, fallen deutlich höhere Steuern an.
2. Art der Immobilie
Bestandsimmobilien und Neubauten vom Bauträger werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
Bei Neubauten fällt in der Regel als Hauptsteuer die Mehrwertsteuer (IVA) an, bei Bestandsimmobilien dagegen die Registrierungssteuer.
3. Katasterwert (Valore catastale)
Die sogenannte "Rendita catastale" oder "Valore catastale" ist die steuerliche Bemessungsgrundlage vieler Abgaben und wird vom italienischen Finanzamt (Agenzia delle entrate) für jede Immobilie individuell festgelegt.
Steuerbeispiele beim Immobilienkauf in Italien
Die folgenden Beispiele geben einen Überblick über typische Steuerlasten bei unterschiedlichen Immobilienkäufen:
🏠 Kauf eines bestehenden Hauses – Erstwohnsitz
Registro: 2 % vom Katasterwert (Katasterwert x 115,5 = Summe x 2%)
Ipotecaria: € 50
Catastale: € 50
🏠 Kauf eines bestehenden Hauses – Zweitwohnsitz
Registro: 9 % vom Katasterwert (Katasterwert x 126 = Summe x 9%)
Ipotecaria: € 50
Catastale: € 50
🏗 Kauf eines Neubaus vom Bauträger – Erstwohnsitz
IVA (Mehrwertsteuer): 4 % vom Kaufpreis
Registro: € 200
Ipotecaria: € 200
Catastale: € 200
🏗 Kauf eines Neubaus vom Bauträger – Zweitwohnsitz
IVA (Mehrwertsteuer): 10 % vom Kaufpreis
Registro: € 200
Ipotecaria: € 200
Catastale: € 200
🏗 Kauf eines Neubaus vom Bauträger – Luxusimmobilie
IVA (Mehrwertsteuer): 22 % vom Kaufpreis
Registro: € 200
Ipotecaria: € 200
Catastale: € 200

Kommentare