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KAUFPROZESS

Immobilienkauf in der Toskana – Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Der Erwerb einer Immobilie in Italien verläuft anders als in vielen anderen Ländern. Wer ein Haus oder eine Wohnung in Italien kaufen möchte, sollte den Ablauf gut kennen. Best of Versilia ist Ihr unabhängiger Partner für sprachliche Vermittlung, Organisation und strukturierte Verknüpfung aller notwendigen Schritte im Kaufprozess – insbesondere in der nördlichen Toskana und der Region Versilia.

Folgend ist der typische Ablauf des Kaufprozesses in Italien zusammengefasst und wichtige Informationen zu Dokumenten, Bezahlungsablauf und Nebenkosten:

1. Kaufangebot (Proposta d’acquisto)

Der Immobilienkauf beginnt in der Regel mit einem schriftlichen Kaufangebot. Es enthält:

  1. Angaben zu Käufer und Verkäufer (Name, Adresse, Codice Fiscale)

  2. Genaue Beschreibung der Immobilie

  3. Vertragsbedigungen
    - Empfehlenswert: Technische Prüfung muss bestanden werden
    - Empfehlenswert: Abhängig von Bankentscheid Finanzierung
    - Summe des vorgeschlagenen Preises des Käufers
    - Immobilienübergabe (Zeitpunkt der Immobilienübergabe)
    - Zeitraum Kaufangebot (Wie lange der Käufer an das Angebot gebunden ist und bis zu welchem Zeitpunkt das Angebot für den Verkäufer gültig ist)

  4. Zahlungsmodalitäten und Fristen (Zeiten, Registration Preliminare, Notar "Deposito Prezzo")

  5. Unterschrift(en)

Das Dokument wird vom Käufer unterzeichnet und dem Verkäufer zur Annahme vorgelegt. Mit dem Erhalt (beim Käufer) der Annahme des Verkäufers ist der Kaufprozess offiziell eingeleitet.

2. Vorvertrag (Compromesso / Preliminare)

Durch die Annahme des Kaufangebots (Proposta) entsteht automatisch ein sogenannter „Preliminare“ (Vorvertrag), der rechtlich bindend ist. Dieser Schritt kann zusätzlich notariell beglaubigt werden, was mit einem gewissen Mehraufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eine notarielle Beurkundung wird insbesondere dann empfohlen, wenn eine höhere Anzahlung (Caparra) geleistet wird oder eine längere Frist bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung besteht – zum Beispiel, wenn sich die Immobilie noch im Bau befindet.

Im Moment der Entstehung des Vorvertrags – also entweder direkt mit der Annahme der Proposta oder bei einer notariellen Beurkundung – wird in der Regel eine Caparra (Anzahlung) geleistet. Der Vorvertrag bietet beiden Vertragsparteien eine rechtliche Absicherung bis zum finalen Notartermin, bei dem der eigentliche Kaufvertrag (Rogito) unterzeichnet wird.

Gemäß Artikel 1385 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) gelten dabei folgende Regelungen zur Absicherung beider Seiten:

  • Tritt der Käufer vom Vorvertrag zurück, verfällt die geleistete Anzahlung zugunsten des Verkäufers.

  • Tritt der Verkäufer zurück, ist dieser verpflichtet, die Anzahlung in doppelter Höhe an den Käufer zurückzuerstatten.

3. Technische Prüfung (Relazione Tecnica)

Vor dem Notartermin ist eine technische Prüfung der Immobilie empfehlenswert. Diese wird von einem Geometra durchgeführt und beinhaltet:

  • Überprüfung der baurechtlichen Situation

  • Kontrolle der Übereinstimmung mit dem Kataster

  • Dokumentation für den Notar

Die technische Bescheinigung bestätigt, dass die Immobilie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

4. Notartermin (Rogito / Atto notarile)

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag offiziell unterzeichnet. Dabei erfolgt:

  • Die rechtliche Eigentumsübertragung

  • Die Zahlung des Kaufpreises (bzw. Übergabe von Sicherheiten) 

Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer offiziell als Eigentümer eingetragen und übernimmt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Stift und Mappen

Wichtige Dokumente für den Kauf

Vom Käufer: - Ausweisdokumente - Codice Fiscale (italienische Steuernummer) - Finanzierungsnachweis (bei Kredit) Vom Verkäufer: - Ausweisdokumente - Codice Fiscale (italienische Steuernummer) - Katasterdaten Immobilie mit Nachweis zum Eigentum des Verkäufers - Pläne Immobilie - Ehemaliger Vertrag (Kauf, Schenkung, Erbe) - Energieausweis

Euros

Ablauf der Bezahlung

1. Die erste Zahlung wird meist fällig, sobald der Verkäufer das Kaufangebot annimmt und damit ein Vorvertrag entsteht – oder wenn dieser Vorvertrag („Preliminare“) beim Notar registriert wird. In Italien ist es üblich, diesen Betrag per „Assegno“ (Bankscheck) zu leisten. Bei Käufern aus dem Ausland, die kein italienisches Konto und somit kein Scheckbuch haben, kann die Zahlung per Überweisung erfolgen – oft auf das Treuhandkonto des Maklers oder Notars. 2. Nach der ersten Zahlung folgt die Registrierung des Kaufangebots („Proposta“). In Italien ist es Pflicht, jede Proposta offiziell beim Finanzamt zu registrieren. Diese Registrierung dient der rechtlichen Absicherung beider Parteien und macht das Angebot offiziell nachvollziehbar. Dabei fallen geringe Steuern und Gebühren an, die meist vom Käufer getragen werden. Die Registrierung übernimmt in der Regel der Makler oder Notar. 3. Am Tag der Eigentumsübertragung beim Notar wird der restliche Kaufpreis in der Regel per „Assegno circolare“ (bankbestätigter Scheck) vom Käufer oder dessen Bank direkt an den Verkäufer übergeben. Alternativ ist auch eine Überweisung auf ein Notar-Treuhandkonto möglich, vor allem für Käufer ohne italienisches Bankkonto. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlungsvariante mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Egal für was Sie sich entscheiden, Best of Versilia unterstützt Sie gerne bei allen Vorbereitungen rund um den Notartermin: von der Kontoeröffnung in Italien über die Organisation der erforderlichen Bankschecks bis hin zur Abstimmung mit dem Notar – damit der Ablauf für Sie so einfach und sicher wie möglich ist.

Männer mit Rechner

Nebenkosten Immobilienkauf
in Italien

Beim Immobilienkauf in Italien ist es wichtig, nicht nur den Kaufpreis im Blick zu behalten, sondern auch die Nebenkosten realistisch einzuplanen. Eine detaillierte Aufstellung aller Kaufnebenkosten – einschließlich einer Beispielrechnung – ist im zugehörigen Blogbeitrag zu finden.

Rolle von Best of Versilia:

Best of Versilia übernimmt keine Maklertätigkeit. Stattdessen liegt der Fokus auf:

  • Sprachlicher Vermittlung (Italienisch–Deutsch/Englisch)

  • Assistenz bürokratische Angelegenheiten

  • Organisation und Koordination aller Beteiligten

  • Strukturierung des Ablaufs zwischen Käufern, Notaren, Geometern, Banken oder Maklern

  • Klärung von Begrifflichkeiten und rechtlichen Abläufen für internationale Käufer

Ziel ist ein reibungsloser, transparenter und rechtlich sicherer Kaufprozess, insbesondere für Käufer ohne Italienischkenntnisse oder ohne lokale Erfahrung

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